Flash-Nachrichten
Besteuerung der Zusatzversor- gungsrenten der deutschen Öffentlichen Dienste und Kirchen
Update :
IIn einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Interessengemeinschaft vom 15. September 2011 wird klargestellt, dass die Renten aus den Zusatzversorgungs- kassen der deutschen Öffentlichen Diensten und Kirchen gemäß dem DBA zwischen Belgien und Deutschland, im Wohnsitzstaat zu versteuern sind. Sie zählen als „Sonstige Einkünfte“ im Sinne des Artikels 21 des DBA Deutschland Belgien.   Ausgenommen von dieser Regelung sind nur solche Zusatzversorgungsrenten bei denen der Arbeitgeber den vollständigen Beitrag an die entsprechende Kasse erbracht hat, wenn der Rentenempfänger nicht die Staatsangehörigkeit des Wohnsitzstaates besitzt.
 
Weitergehende Fragen können Sie per Mail an
 A. Johr
richten.

Betriebsrente
Die Versorgungsrenten sind  im Wohnsitzstaat zu versteuern.
Update :
Versteuerung deutscher Zusatzversorgungsrenten.

In der letzten Mitgliederversammlung ist dieses Thema kurz diskutiert worden. Wir haben das Thema weiter verfolgt und können heute über folgenden Sachstand  berichten:

Die deutsche Finanzverwaltung hat in einem internen Schreiben nochmals klargestellt, dass die jetzigen Zusatzversorgungs- renten des deutschen Öffentlichen Dienstes, der Kirchen und ihren angegliederten Diensten (z.B.: VBL, ZVK, KZVK, usw.) der betrieblichen Alters- versorgung  der Privatwirtschaft (Betriebsrenten) gleichgestellt sind.  Sie sind somit gemäß des Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen Belgien und Deutschland (DBA) im Wohnsitzstaat zu versteuern. 


Die Steuer-Zusammenveranlagung wird demnächst für im Ausland wohnenden verweigert (Rentner und aktive Grenzgänger) .
Die Bundesrepublik  hat sich eine,,redaktionelle  Änderung des § 1a  EstG"  vorgenommen.  Was sich  im Beamtendeutsch  so  harmlos anhört,  hat für verheiratete  Grenzgänger  gravierende  Auswirkungen. Tatsächlich  legt das Finanzami  Neu-Brandenburg  inzwischen  diese Änderung  so aus,  dass  ein verheiratete Grenzgänger,  dessen  Partner   keine deutsche Einkünfte  hat,  z.B. nur belgische  nicht  mehr  wie  ein ,,Verheirateter'  versteuert  werden  kann, sondern  immer  nur  als, Alleinlebender gilt .
Diese  Interpretation  des  Steuergesetzes gilt  übrigens auch für aktive Grenzarbeiter  !

Weitergehende Fragen können Sie per Mail an
R. Hemelsoet
 richten .      
vortrag_bild Deutsches Finanzamt fordert Steuererklärungen 2005 bis 2009
Den Beziehern einer deutschen Rente in Belgien steht im zweiten Semester dieses Jahres eine unschöne Überraschung ins Haus: 
Vom Finanzamt Neubrandenburg werden sie die Aufforderung erhalten, eine Steuererklärung für das Jahr 2005 bis 2009 im Hinblick auf eine mögliche nachträgliche Besteuerung einzureichen.


Update :
Die ersten Aufforderungen zur Abgabe  einer deutsche Steuererklärung 2005 - 2009 wurden verschickt.
Dieser Prozess wird nach alphabetischer Vorgehensweise in der nächsten Zeit fortgesetzt. Viele haben die wichtigen Unterlagen wie Renteanpassungsmitteilungen aus Berlin nicht mehr. Wir empfehlen die Unterlagen bei der Rentenversicherungsanstalt nach zu fordern und gleichzeitig beim Finanzamt Neubrandenburg um eine Abgabeverlängerung zu bitten.  Zu dieses Thema können Sie immer mit uns Kontakt aufnehmen.

Extra Informationsveranstaltung Wünschen Sie zu diesem Thema eine extra Informations- veranstaltung , bemutzen Sie  dazu das Kontaktformular und teilen Sie es uns mit.
Krankenkasse Arbeitsgruppe zum Thema Auslandsrentner (Besteuerung deutsche Renten) im Senat in Brüssel gegründet

Im 2 Wochen Rhythmus tagt in Brüssel eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel Lösungsvorschläge zu unterbreiten bezüglich der vielfältigen Probleme, denen Auslandsrentner gegenüberstehen seitdem der rückwirkende deutsche Steuerbescheid 2005 bis 2009 vorliegt.

Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Senator Louis Siquet besteht aus Mitgliedern des Brüsseler Finanzministeriums, Mitgliedern des Finanzausschusses und je einem Vertreter aus den Interessenverbänden CSC Grenzgängerdienst und IGDBG.

Im Augenblick ist noch nicht erkennbar wie viele Arbeitssitzungen bis zu einem umfassenden Vorschlag erforderlich sein werden. 

 Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.

Update :

Zwischenbericht zu den Aktivitäten der Arbeitsgruppe "Deutsche Rentenbesteuerung bei Auslandsrentner(innen).
Wie bereits berichtet hat der ostbelgische Senator Siquet eine entsprechende Arbeitsgruppe gebildet, zu der neben Politikern, Vertretern des Finanzministeriums, einem Vertreter des CSC Grenzgängerdienstes auch ein Vertreter der Interessenge- meinschaft für deutsche und belgische Grenzgänger (IGDBG) gehört.
Fragen zu diesem Beitrag , können hier gestellt werden

   
 Drucken  Link Drucken  v1112-1   IGDBG  Home  Link Zurück